Individualverkehr & Regeln

 

 

Der Individualverkehr in Wien entspricht dem einer geschäftigen europäischen Großstadt. Während der Stoßzeiten hektisch und dicht, ansonsten aufgelockert und zügig, aber stets geordnet und überwiegend diszipliniert.

 

In der Stadt gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, auf der Stadtautobahn 80 km/h, sofern nicht gesonderte Verkehrszeichen Geschwindigkeitsbeschränkung vorschreiben.

 

Umweltzonen gibt es in Wien keine.

 

In den vergangenen Jahren wurde Wien mit einem dichten Netz an Kurzparkzonen überzogen, das nicht einmal für Wiener einfach überschaubar ist. In den meisten Wiener Bezirken bestehen Kurzparkzonen, in manchen nicht und sogar einzelne Straßen sind teilweise Kurzparkzonen und dann wieder nicht.

 

In Kurzparkzonen sind Parkscheine auszufüllen, die es für Parkzeiten von 30 Minuten bis maximal 2 Stunden gibt, und die in Trafiken zu beziehen sind. Da die maximale Parkdauer somit auf 2 Stunden beschränkt wird, was insbesondere für Besichtigungen zumeist nicht ausreichen wird, empfehlen wir Fahrzeuge (PKW) in Parkgaragen abzustellen.

 

Das Abstellen von Fahrzeugen in Kurzparkzonen ohne gültigen Kurzparkschein wird derzeit mit € 36,- geahndet.

 

Nähere Informationen zu den Wiener Kurzparkzonen finden Sie unter http://www.wien.gv.at/verkehr/parken/.

 

Informationen zu den Kurzparkzonen in den einzelnen Bezirken, gebührenpflichtigen Tageszeiten und Bezugsquellen, finden Sie unter http://www.parkeninwien.at/Kurzparken.html.

 

Achten Sie beim Parken von Fahrzeugen insbesondere auch darauf, dass Sie nicht verkehrsbehindernd parken, worunter u.a. auch das Abstellen von Fahrzeugen an Hausecken zählen kann, wenn das Fahrzeug über die Ecke des Gebäudes hinaus ragt. In derartigen Fällen kann Ihr Fahrzeug abgeschleppt werden, was zu erheblichen Kosten und Zeitverlust führt.

 

Innerhalb des Gürtels und insbesondere in der Innenstadt (Zentrum) treffen Sie auf ein verwirrendes Netz an Einbahnstraßen und finden Parkplätze nur mit Glück. Auch hier empfehlen wir (PKW-Fahrern) eine zentral gelegene Parkgarage aufzusuchen und von dort aus Ihre Besichtigungen zu Fuß durchzuführen.

Ein Verzeichnis der Wiener Parkgaragen finden Sie unter http://www.parkeninwien.at/Parkgaragen-in-Wien.html.

 

Grundsätzlich gilt in Österreich die gesetzlich erlaubte Höchstgrenze von weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. In bestimmten Fällen (bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, Probeführerschein, Ausbildungs- und Übungsfahrten, etc.) wird diese Grenze jedoch auf 0,1 Promille oder weniger herabgesetzt. Über 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut wird es richtig teuer (€ 300,- bis € 3.700,-) und über 0,8 Promille wird darüber hinaus der Führerschein entzogen. Achten Sie hierauf besonders bei Heurigenbesuchen! Auch beim Fahrradfahren gibt es ein Höchstgrenze von weniger als 0,8 Promille Alkoholgehalt im Blut und heftige Strafen bei Überschreitungen (von € 800,- bis € 5.900,-).

 

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Rezeption.

 

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